Urlaubszeit ist Reisezeit. Welche Verkehrsregeln gelten etwa in Österreich.
Hier ein kurzer Überblick.
Tempolimit
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h
Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 130 km/h
sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist.
Alkohol am Steuer – das wird teuer
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5.
Für Personen, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen liegt die Promillegrenze bei 0,1 . Dies gilt auch für LKW-Fahrer.
Wer die Promillegrenze überschreitet:
- Bis 0,79 Promille: Bußgeld zwischen 300 bis 3700 EUR plus eine Vormerkung
- 0,8 bis 1,2 Promille: Bußgeld mindestens 800 EUR, plus Vormerkung, 1 Monat Fahrverbot und ein verkehrspsychologisches Training
- Über 1,2 Promille bis 1,6 Promille: Bußgeld zwischen 1200 bis 4400 EUR, plus Vormerkung, mindestens 4 Monate Fahrverbot, kostenpflichtige Nachschulung
- Über 1,6 Promille: jetzt liegt eine Straftat vor. Zu zahlen sind dann zwischen 1600 EUR bis 5900 EUR, plus mindestens 6 Monate Fahrverbot, kostenpflichtige Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung
Vormerkung
Seit 2005 gibt es das sogenannte Vormerksystem. Es ist vergleichbar mit dem Verkehrszentralregister in Deutschland. Es wurden dabei verschiedene Vergehen festgelegt, die eine Vormerkung zur Folge haben, unter anderem auch die Überschreitung der Promillegrenze. Ist eine Vormerkung erfolgt wird sie nach 2 Jahren ohne Folgedelikt wieder gelöscht. Kommt in dieser Zeit eine zweite Vormerkung dazu sind je nach Delikt bestimmte Aufbauseminare zu besuchen. Kommt innerhalb von 2 Jahren eine dritte Vormerkung dazu ist ein dauerhafter Führerscheinentzug die Folge für mindestens 3 Monate.
Urlauber sind davon regelmäßig nicht betroffen, nur wer sich länger oder dauerhaft in Österreich aufhält.
Kann deutscher Führerschein in Österreich entzogen werden?
Nein, dafür sind nur die deutschen Behörden zuständig. Aber etwa bei Alkoholdelikten oder erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann es zur Sicherstellung des Führerscheins an Ort und Stelle kommen. Sie dürfen dann natürlich in Österreich nicht weiterfahren aber zurück in Deutschland? Nein, da der Führerschein mitgeführt werden muss. Ansonsten riskiert man ein Verwarnungsgeld wegen Fahren ohne Führerschein. Wichtig und Voraussetzung ist daher die Wiederaushändigung des Führerscheins durch die österreichische Behörde.
Gilt Fahrverbot in Österreich auch in Deutschland?
Nein, es gilt nur in Österreich. Dort sollte es aber auch dringend beachtet werden, sonst wird es richtig unangenehm.
Warnweste
Bei der österreichischen Warnwestenpflicht handelt es sich um eine doppelte Verpflichtung. Nicht nur das Tragen, sondern auch das Mitführen im Fahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mitführpflicht kann jeder Zeit von der Polizei kontrolliert werden. Die Mitführpflicht gilt aber nur für den Fahrer, nicht die gesamten Insassen. Motorradfahrer sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die Warnweste ist immer dann zu tragen, wenn außerorts oder auf Autobahnen ein Pannendreieck aufgestellt werden muss. Ebenso besteht die Tragepflicht auf Autobahnen, wenn Sie sich außerhalb des Fahrzeugs bewegen. Wenn auch die Insassen aussteigen wollen, dann aber auch nur mit Warnweste.
Bußgeldkatalog
Bußgelder können in Österreich regional unterschiedlich hoch sein. Es kommt also darauf an, wo das Delikt passiert ist. Durchschnittlich werden fällig bei:
Vergehen
Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h: ab 30 EUR
Geschwindigkeitsverstoß über 50 km/h: bis zu 2180 EUR
Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 Promille): ab 300 EUR
Rotlichtverstoß: ab 70 EUR
Fehler beim Überholen: ab 40 EUR
Handy am Steuer: ab 50 EUR
Nicht angeschnallt: ab 35 EUR
Keine Warnweste mitgeführt: ab 14 EUR
Winterreifenpflicht missachtet: ab 60 EUR
Verstoß beim Parken: ab 20 EUR
Bußgeldbescheid bekommen – muss ich zahlen?
Durch den deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrag von 1988 können die im Nachbarland verhängten Bußgelder auch über die Ländergrenzen hinweg eingetrieben werden, sofern sie den Betrag von 25 Euro überschreiten.
Radarwarner
Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, sind verboten. Wer solche Geräte im Fahrzeug verwendet riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen.
GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind dagegen in Österreich erlaubt.
Ich habe eine Anonymverfügung bekommen. Meine Tochter hat in Wien falsch geparkt. Das Auto ist aber auf meine Frau angemeldet somit hat sie das schreiben bekommen. Muß sie das Bußgeld bezahlen und kann sie die Aussage verweigern wer gefahren ist da es ein Familienmitglied ist ?
Sehr geehrter Herr Haller,
leider habe ich Ihren Eintrag erst jetzt gesehen.
In Österreich gilt die Halterhaftung, es wird also nicht ermittelt wer tatsächlich gefahren ist. Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein Vollstreckungsabkommen, d.h. bei Nichtzahlung des Bußgeldes wird die Einforderung des Bußgeldes nach Deutschland weitergeleitet und hier dann die Vollstreckung betrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Ammer