Urlaubszeit ist Reisezeit. Welche Verkehrsregeln gelten etwa in Frankreich. Hier ein kleiner Überblick.
Tempolimit
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraßen: 110 km/h
Autobahnen: 130 km/h
Bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Verkehrsregeln reduziert werden.
Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, muss jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit fahren.
Achtung: Wird die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 Prozent überschritten, kann der Führerschein und auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Wer also etwa innerorts mindestens 75 km/h fährt riskiert Führerschein und Fahrzeug.
Alkohol am Steuer
In Frankreich ist ein Alkoholtester mitzuführen. Dies gilt auch für Touristen und Durchreisende. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mofafahrer. Die Testgeräte müssen der französischen Norm entsprechen, welche durch das Kürzel „NF“ gekennzeichnet sind. Dabei ist es egal, ob es sich um Einwegtester oder elektronische Geräte handelt.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt das Bußgeld bei 135 Euro. Bei mehr als 0,8 Promille steht eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro im Raum.
Die Polizei ist auch befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Ist der Test positiv, droht eine zweijährige Haftstrafe und Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro. Kommt dann noch eine Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenze hinzu, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und drei Jahre Haft.
Fahren mit Licht
Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Das Licht muss aber bei Regen und Schneefall sowie in Tunneln und in Galerien eingeschaltet werden.
Warnweste
Pro Insasse im Auto muss sich eine Warnweste befinden.. Die Weste sollte das Kontrollzeichen EN 471 tragen. Bei Unfall / Panne müssen alle Insassen, die das Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen.
Achtung Motorradurlauber: Die Kleidung muss mindestens 150 Quadratzentimeter reflektierendes Material besitzen. Sonst droht ein Bußgeld von etwa 68 Euro.
Fahrradfahrer haben nachts oder bei schlechter Sicht außerorts immer eine Warnwestenpflicht. Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 22 Euro.
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog
Vergehen Strafe
Falschparken ab 15 EUR
20 km/h zu schnell ab 135 EUR
über 50 km/h zu schnell 1.500 EUR
Handy am Steuer ab 135 EUR
ohne Gurt gefahren (pro Person) ab 135 EUR
Alkohol am Steuer ab 135 EUR
Rotlichtverstoß ab 135 EUR
Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
Sie sind in Frankreich verboten. Nicht nur die Nutzung, auch das Mitführen solcher Geräte wird bestraft. Betroffen sind:
- mobile Navigationsgeräte mit Radarwarnern
- im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern
- Mobiltelefone mit Navigationssoftware und Radarwarnern
Wer sein Navi also mit den entsprechenden POIs für feste und mobile Blitzer aufrüstet riskiert die Beschlagnahme des Gerätes. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.