Infektionsschutzgesetz Bayern
Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) Der Beschluss erfolgte gestern im Bayerischen Landtag. Das Gesetz tritt am 27.03.2020 in Kraft. Es gilt befristet bis 31.12.2020. Gesundheitsnotstand Nach diesem Gesetz kann die Staatsregierung das Vorliegen eines Gesundheitsnotstandes feststellen Der … Weiter lesen